Waffenrecht und Strafverteidigung
Als Fachanwalt für Strafrecht berate und verteidige ich auch in waffenrechtlichen Verfahren. Dabei verbinde ich meine strafrechtliche Erfahrung mit praktischer Kenntnis des legalen Waffenbesitzes.
Strafrechtliche Erfahrung und praktische Kenntnis des legalen Waffenbesitzes
Ich bin selbst aktiver Sportschütze im IPSC und mit dem sicheren Umgang mit Waffen ebenso vertraut wie mit den komplexen Anforderungen des deutschen Waffenrechts.
Folgen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren für Legalwaffenbesitzer
Gerade Legalwaffenbesitzer, Jäger und Sportschützen wissen: Bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren kann erhebliche Folgen für Waffenbesitzkarte, Jagdschein, Bedürfnis, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung haben.
Frühzeitige Beratung zur Vermeidung waffenrechtlicher Folgeschäden
Meine Beratung setzt deshalb früh an. Es geht nicht nur um die Verteidigung gegen einen strafrechtlichen Vorwurf, sondern auch darum, waffenrechtliche Folgeschäden möglichst zu vermeiden.
Strafrecht und Waffenrecht gemeinsam denken
Wer Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse ist, benötigt eine Verteidigung, die Strafrecht und Waffenrecht gemeinsam denkt.
Vertretung in waffenrechtlichen Verfahren
Ich vertrete insbesondere Sportschützen, Jäger, Sammler und andere Legalwaffenbesitzer bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, waffenrechtlichen Anhörungen, drohendem Widerruf oder Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie bei Fragen der Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz.


